Wenn man als züchter nicht nur Welpen zum Verkauf produzieren möchte sondern ein Zuchtziel verfolgt, steht man irgendwann vor dem Problem, das man aus seinen Würfen vielversprechende Welpen für Zucht und Show behalten möchte, aber,
( wenn man seine verdienten Zuchthunde nicht nach ihrem Zuchteinsatz weggibt ) keine neuen Hunde mehr dazu nehmen kann, ohne ihnen allen nicht mehr gerecht zu werden.
Daher suchen wir von Zeit zu Zeit vertrauensvolle, engagierte und verantwortungsbewußte Menschen, die besonders vielversprechende Welpen ein schönes Zuhause ( Fosterhome) auf lebenszeit geben wollen und uns und unsere Zucht unterstützen möchten und damit ein Teil der "von den Grauen Anfurten" Familie werden.
Für eine Co-ownerschaft gibt es verschiedene, individuell variable Modelle.
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Wir bieten unseren Käufern gerne die Möglichkeit an, unsere Hunde auf Co-Owner oder auch Zuchtrecht zu übernehmen. Doch die erste Frage ist vermutlich, warum tun wir sowas und was bedeutet das für den Käufer?
Fast jeder Züchter hat den Wusch aus einer guten Zuchtverpaarung vielversprechende Tiere zu behalten um mit diesen seiner Zucht weiter aufzubauen zu können. Dies hieße jedoch, dass man irgendwann Unmengen an Hunden in seinem Haushalt zu betreuen hätte. Aus diesem Grunde suchen wir als Züchter gerne für unsere Zukunftshunde ein schönes Zuhause, bei dem Sie alle Liebe und Aufmerksamkeit bekommen, wir aber den Hund zur Zucht verwenden dürfen.
Wenn Sie einen Hund mit Zuchtrecht von uns bekommen/erwerben möchten, bedeutet dies, dass wir Ihnen gegenüber ein sehr hohes Vertrauen entgegenbringen. Daher sollten Sie schon ein gewisses Grundinteresse an der Zucht, Ausstellungen und Prüfungen mit dem Hund haben. Es gibt mehrere gängige vertragliche Möglichkeiten welche bei Züchtern verwendet werden, einige habe ich hier zur Information zusammengestellt. Finanzielle Dinge und Sonstige Absprachen werden im Vertrag schriftlich festgehalten und sind variabel zu den hier aufgeführten durchaus auch anders zu handhaben.
A.) Sie bekommen einen Rüden mit vollem Zuchtrecht des Züchters.
Das heißt Sie verfügen über den Hund mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters. Die ZZL (Zuchtzulassung) Untersuchungen werden komplett vom Züchter im entsprechenden Alter getragen. Die Papiere verbleiben beim Züchter.
Sie dürfen alles mit dem Hund machen welches nicht seine Zuchtfähigkeit einschränkt. Also egal ob er nur Familienhund bei Ihnen ist, Hundesport macht, Therapieeinsätze usw.
Jedoch sollte er für eine Bedeckung von Hündinnen des Züchters oder als Deckrüde für Fremdhunde angeboten werden, sollte dies unkompliziert machbar sein. Verhandlungen zu Decktaxe usw. liegt beim Züchter.
Sollte eine Kastration notwendig sein, aus Medizinischen oder sonstigen Gründen, ist dies VORHER mit dem Züchter abzusprechen.
Keine Sorgen müssen Sie haben das Deckrüden nach seiner ZZL "permanent" irgendwelche Hündinnen belegen sollen. In der Regel beschränken sich Bedeckungen bei unserer Rasse auf weit weniger als 10 mal in seinem Leben.
B.) Sie erwerben einen Rüden mit Zuchtrecht für beide Seiten.
Das heißt Sie verfügen über den Hund mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters. Die ZZL Untersuchungen werden hälftig von beiden Parteien im entsprechenden Alter getragen. Die Papiere verbleiben beim Züchter.
Sie dürfen alles mit dem Hund machen welches nicht seine Zuchtfähigkeit einschränkt. Also egal ob er nur Familienhund bei Ihnen ist, Hundesport macht, Therapieeinsätze usw.pp.
Jedoch sollte er zur Bedeckung der Hündinnen vom Züchter benötigt werden, sollte dies unkompliziert machbar sein.
Sie dürfen den Rüden ebenfalls zur Bedeckung Ihrer Hündinnen frei verwenden.
Bei Fremdbedeckungen steht beiden Parteien die halbe Decktaxe zu.
Sollte eine Kastration notwendig sein, aus Medizinischen oder sonstigen Gründen, ist dies VORHER mit dem Züchter abzusprechen.
Bei Hündinnen gestaltet sich das ganze meist für den neuen Halter als etwas "Problematischer", da viele ihren Hund nicht für Tage bzw. Wochen aus der Hand geben wollen. Diese Sorgen sind an sich völlig unbegründet. Der Züchter wird in der Zeit des Werfens und Aufzucht alles Erdenkliche tun um die Hündin in bester Gesundheit und Laune zu halten da sich ihr Wohlbefinden auch auf die Welpen niederschlägt. Daher werden die Hündinnen meist an wertvolle Vertrauenspersonen weitergegeben, welche sich im näheren Umfeld des Züchters befinden, damit die Hündin zum Züchter selbst weiterhin guten Kontakt hat und während der Welpenzeit sich in einem gewohnten Umfeld befindet. In den niederlanden ist es sogar möglich, das die Hündin bei den Besitzern wirft, und erst zur Wurfabnahme mit 7/8 Wochen zum Züchter geht.
A.) Sie bekommen eine Hündin mit vollem Zuchtrecht des Züchters
Das heißt Sie verfügen über den Hund mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters. Die ZZL Untersuchungen werden komplett vom Züchter im entsprechenden Alter getragen. Die Papiere verbleiben beim Züchter. Diese Hündinnen werden in den meisten Fällen kostenfrei an den Co-Owner abgegeben. Auch hier werden die ZZL Untersuchungen und anfallende Ausstellungen komplett vom Züchter im entsprechenden Alter getragen.
Sie dürfen alles mit dem Hund machen welches nicht seine Zuchtfähigkeit einschränkt. Also egal ob er nur Familienhund bei Ihnen ist, Hundesport macht, Therapieeinsätze usw.
Die Hündin steht dem Züchter je nach Vereinbarungen der Details für 1-5 Würfe zur Verfügung. Die meisten Züchter nehmen in der Regel 1-3 Würfe in Anspruch. Sobald die "Zuchtlaufbahn" beendet ist, werden selbstverständlich auch die Papiere der Hündin dem Halter übergeben.
Sollte sich die Hündin nicht als zuchttauglich erweisen, oder kann gesundheitlich nicht den Ansprüchen der Zucht oder eines Wurfes gerecht werden, trägt dieses Risiko natürlich der Züchter und die Hündin geht schon früher komplett an den Besitzer über.
B.) Sie erwerben eine Hündin mit beidseitigem Zuchtrecht
Das heißt Sie verfügen über den Hund mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters. Die ZZL Untersuchungen werden jeweils hälftig von beiden Seiten im entsprechenden Alter getragen. Die Papiere verbleiben beim Züchter.
Sie dürfen alles mit dem Hund machen welches nicht seine Zuchtfähigkeit einschränkt. Also egal ob er nur Familienhund bei Ihnen ist, Hundesport macht, Therapieeinsätze usw.
Hierbei gibt es nochmals verschiedene Möglichkeiten:
Diese Möglichkeiten des Zuchtrechts werden gerne von Neuzüchtern in Anspruch genommen, da sie vom erfahrenen Züchter in der Regel bei dieser Art der Absprachen sehr eng betreut werden und alles in Zusammenarbeit geplant wird. Je nach Vereinbarungen sucht man gemeinsam passende Deckrüden aus usw. Oft wird hierbei auch Vereinbart -falls vorhanden- das die Deckrüden beiderseitig Ihren Einsatz finden.
Da bei dieser Form des Zuchtrechts der Züchter starkes Mitspracherecht hat, wird diese Möglichkeit jedoch sehr selten von den neuem Halter der ebenfalls erfahrener Züchter ist gewählt, da man nicht die "alleinige" Entscheidungsgewalt hat.
Um es für beide Seiten einfacher zu halten wird oftmals die Form gewählt das der Züchter 1-3 Würfe erhält und danach die Papiere dem Halter (ebenfalls Züchter) übergeben werden, sodass dieser sich dann seine eigenen Würfe alleinentscheidend ziehen kann.
C.) Zuchtrecht beider Seiten "eingeschränkter"
Das heißt Sie verfügen über den Hund mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters. Die ZZL Untersuchungen werden hierbei meist hälftig von beiden Parteien im entsprechenden Alter getragen. Oft trägt bei dieser Form auch nur der Züchter die kosten. Die Papiere verbleiben beim Züchter.
Sie dürfen alles mit dem Hund machen welches nicht seine Zuchtfähigkeit einschränkt. Also egal ob er nur Familienhund bei Ihnen ist, Hundesport macht, Therapieeinsätze usw.
Der Züchter zieht sich 1-2 Würfe aus der Hündin. | Der Halter zieht sich 1-2 Würfe aus der Hündin.
In der Regel wird
oftmals nur 1 Wurf je Partei vereinbart, danach erfolgt die Übergabe der Papiere an den Besitzer.
Diese Art wird gerne von Haltern gewünscht die "nur einen Welpen aus der Hündin" behalten möchten oder nicht extra für einen Wurf in das Prozedere eines Zuchtvereins einsteigen wollen.
D.) Sie erwerben eine Hündin "ohne eigenes Zuchtrecht des Züchters"
Das heißt Sie verfügen über den Hund mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters. Die ZZL Untersuchungen werden komplett vom Halter im entsprechenden Alter getragen. Die Papiere verbleiben beim Halter.
Sie dürfen alles mit dem Hund machen welches nicht seine Zuchtfähigkeit einschränkt. Also egal ob er nur Familienhund bei Ihnen ist, Hundesport macht, Therapieeinsätze usw.
Die Hündin wird vom neuen Halter in die Zucht gebracht. Der Züchter darf sich aus 1-5 Würfen jeweils 1-2 Welpen vorrangig aussuchen.
Diese Variante wird gerne gewählt wenn die Hündin ebenfalls an Züchter abgegeben wird welchen z.b. das Startkapital für gute Zuchthunde fehlt um es mal so salopp zu bezeichnen. Auch wird diese Form gerne vom abgebenden Züchter gewählt wenn die Hündin z.B. weiter weg ihr neues Zuhause erhält. Oder auch wenn der Abgebende Züchter gerne eine Nachzucht aus der Linie behalten möchte, aber halt die Generation der abgegebenen Hündin "überspringen" möchte.
Wichtig bei allen Hunden ist, dass sie vom Besitzer in guter Form gehalten werden. Das heißt nicht zu dünn oder zu dick füttern und es sollte auf ein gutes Erscheinungsbild des Hundes (z.B. schönes gepflegtes Fell, gesunde Zähne) sowie ein gutes Sozialverhalten geachtet werden.
Aber dies sollte generell jedem Hundebesitzer am Herzen liegen.
Auch wenn dies alles sehr umfangreich erscheint, ist es doch im Sinne jedes Züchters eine gute Variante zu finden, mit der Züchter und Besitzer zufrieden sind und beide am Ende positiv mit dieser Entscheidung aussteigen. Vor allem der Hund sollte im Nachhinein nicht unter eventuellen Streitereien leiden müssen. Für weitere Informationen und Details beraten wir Sie auch gerne persönlich und würden uns freuen, wenn Sie in Zukunft mit uns und unseren Hunden zusammenarbeiten möchten.
Grundsätzlich gilt bei uns, man kann über alles Reden und Lösungen finden!
mit freundlicher Genemigung von Fr.j.Zimmermann
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